Mi.,12. Aug.
Waldbrandgefahr
Offenes Feuer und Rauchen im Wald samt Gefährdungsgebiet ist derzeit bei Strafe verboten. Aufgrund des aktuellen Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat mit 11. August eine Verordnung zum Schutz des Waldes erlassen.
Die Verordnung finden sie auf der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft:
Amtstafel





