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Freiwillige Feuerwehr Bad Hall

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Mi.,12. Aug.

Waldbrandgefahr

Offenes Feuer und Rauchen im Wald samt Gefährdungsgebiet ist derzeit bei Strafe verboten. Aufgrund des aktuellen Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat mit 11. August eine Verordnung zum Schutz des Waldes erlassen.
Die Verordnung finden sie auf der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft:
Amtstafel